Gesundheitsuntersuchung und Vorsorge auf Hautkrebs
Zwischen dem 18.- 35. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung.
Es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung mit gründlicher körperlicher Untersuchung und Bestimmung der Cholesterine und des Blutzuckers, Untersuchung des Urins, Überprüfung des Impfstatus und ärztlicher Beratung. Neu ist die einmalige Untersuchung auf eine durchgemachte Gelbsucht (Hepatitis).
Zweck der Untersuchung ist die frühzeitigen Erkennung eventueller Krankheiten oder Stoffwechselstörungen.
Ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Vorsorge auf Hautkrebs als Kassenleistung.
Ab dem 50. Lebensjahr jährlich und ab dem 55. Lebensjahr alle 2 Jahre Durchführung eines enzymatischen Stuhltests (iFOBT) zur Früherkennung auf Darmkrebs oder dessen Vorstufen (Polypen).
Bei Männer ab dem 65. Lebensjahr einmalige sonographische Untersuchung auf Erweiterung der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma).
Für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt die Jugendschutzuntersuchung. Es handelt sich um eine ärztliche Untersuchung und Beratung zur Feststellung des Gesundheitszustands vor dem Eintritt in das Berufsleben.